Kein Rechtsschutzbedürfnis für Klage eines Arbeitsnehmers gegen den Arbeitgeber auf Auszahlung der Energiepreispauschale
Kategorie: Steuern und Recht | 5. Januar 2024
Einer Klage eines Arbeitsnehmers gegen den Arbeitgeber auf Auszahlung der Energiepreispauschale fehlt das Rechtsschutzinteresse, weil der Arbeitgeber nicht Schuldner der Energiepreispauschale ist. So entschied das FG Hamburg (Az. 1 K 163/23).
Quelle: www.datev.de