Kein Schadensersatz für Kauf eines Gebrauchtwagens bei Kenntnis des Dieselabgasskandals
Kategorie: Recht | 13. Januar 2020
Ein Gebrauchtwagenkäufer, der 2016 ein Dieselfahrzeug erworben hat, von dem ihm bekannt war, dass es vom „Dieselskandal“ betroffen ist, hat keine Ansprüche gegen Autohändler und Hersteller. So entschied das OLG Karlsruhe (Az. 17 U 133/19).
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Quelle: www.datev.de