Kein Schadensersatz für Nutzer einer Musik-Streaming-Plattform nach Datenleck durch Hackerangriff
Kategorie: Steuern und Recht | 17. Oktober 2024
Das LG Nürnberg-Fürth hat die Schadensersatzklage eines Kunden gegen einen Musik-Streaming-Plattform nach einem Datenschutzvorfall abgewiesen. Dem von einem unberechtigten Abgriff seiner Daten betroffenen Nutzer stehen keine Ansprüche gegen den Streamingdienst wegen Verstoßes gegen die DSGVO zu. Der Kausalzusammenhang zwischen dem Datenleck und dem Schaden sei nicht erwiesen (Az. 10 O 5225/23).
Quelle: www.datev.de