Kein Schadensersatz für Nutzer einer Musik-Streaming-Plattform nach Datenleck durch Hackerangriff

Kategorie: Steuern und Recht | 17. Oktober 2024

Das LG Nürnberg-Fürth hat die Schadensersatzklage eines Kunden gegen einen Musik-Streaming-Plattform nach einem Datenschutzvorfall abgewiesen. Dem von einem unberechtigten Abgriff seiner Daten betroffenen Nutzer stehen keine Ansprüche gegen den Streamingdienst wegen Verstoßes gegen die DSGVO zu. Der Kausalzusammenhang zwischen dem Datenleck und dem Schaden sei nicht erwiesen (Az. 10 O 5225/23).

Weitere Informationen

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Warnung vor Betrugsversuchen . . .

  In den letzten Tagen kommt es häufig zu Betrugsversuchen gegenüber . . . ... [weiterlesen]

Pflicht zur Meldung von TSE-Kassen an . . . ...

Seit dem 01.01.2025 sind alle Steuerbürger, die . . . ... [weiterlesen]

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Gutachten „Vereinfachte Einkommensbesteuerung“ . . .

Der Wissenschaftliche Beirat beim BMF hat sein Gutachten „Vereinfachte Einkommensbesteuerung . . . ... [weiterlesen]

Datenschutz-Urteil: Google hat Griff nach Nutzerdaten . . . ...

Mit einer einzigen Registrierung sollten Verbraucher Google erlauben, ihre Daten . . . ... [weiterlesen]

Archiv