Kein Schadensersatz für Sturz zwischen Bahnsteig und S-Bahn

Kategorie: Recht | 17. November 2017

Stürzt ein Fahrgast trotz langjähriger Vertrautheit mit den örtlichen Gegebenheiten in den Spalt zwischen Bahnsteig und S-Bahn, haftet die Deutsche Bahn dafür nicht. So entschied das AG München (Az. 173 C 27106/16).

Weitere Informationen: Kein Schadensersatz für Sturz zwischen Bahnsteig und S-Bahn

Quelle: www.datev.de

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