Kein Schadensersatz für Sturz zwischen Bahnsteig und S-Bahn
Kategorie: Recht | 17. November 2017
Stürzt ein Fahrgast trotz langjähriger Vertrautheit mit den örtlichen Gegebenheiten in den Spalt zwischen Bahnsteig und S-Bahn, haftet die Deutsche Bahn dafür nicht. So entschied das AG München (Az. 173 C 27106/16).
Weitere Informationen: Kein Schadensersatz für Sturz zwischen Bahnsteig und S-Bahn
Quelle: www.datev.de