Kein Schadensersatz wegen unterbliebener Beförderung
Kategorie: Recht | 11. Mai 2018
Das VG Koblenz hat die Klage einer Lehrerin auf Schadensersatz wegen unterbliebener Beförderung abgewiesen, da keine Ausnahmekonstellation vorgelegen habe, die eine frühere Beförderung bedingt hätte (Az. 5 K 1383/17.KO).
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Quelle: www.datev.de