Kein Schmerzensgeld für Justizvollzugsbeamten
Kategorie: Steuern und Recht | 24. Januar 2022
Das Land Rheinland-Pfalz muss den Schmerzensgeldanspruch eines Justizvollzugsbeamten gegen einen schuldunfähigen Straftäter nicht erfüllen. Dies entschied das VG Koblenz (Az. 5 K 707/21).
Quelle: www.datev.de