Kein Schmerzensgeld für Sturz auf Friedhof

Kategorie: Steuern und Recht | 4. März 2025

Das LG Köln hat die Klage einer Friedhofsbesucherin abgewiesen, die die Stadt Bergisch Gladbach aufgrund eines behaupteten Sturzes und der Fraktur des Oberschenkelknochens auf Schmerzensgeld in Anspruch genommen hatte (Az. 5 O 245/24).

Weitere Informationen

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Warnung vor Betrugsversuchen . . .

  In den letzten Tagen kommt es häufig zu Betrugsversuchen gegenüber . . . ... [weiterlesen]

Pflicht zur Meldung von TSE-Kassen an . . . ...

Seit dem 01.01.2025 sind alle Steuerbürger, die . . . ... [weiterlesen]

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Fragen und Antworten zum Einsatz von . . . ...

Der Vorstandsausschuss Künstliche Intelligenz der WPK hat in seiner Sitzung . . . ... [weiterlesen]

Muster der Lohnsteuer-Anmeldung 2026 . . .

Das BMF hat das Vordruckmuster für die „Lohnsteuer-Anmeldung 2026“ und . . . ... [weiterlesen]

Archiv