Kein Schmerzensgeldanspruch gegen den Schulträger nach Schlägerei zwischen Zweitklässlern
Kategorie: Steuern und Recht | 1. Juni 2022
Das AG Frankfurt entschied, dass das Verlassen eines Klassenzimmers durch die Klassenlehrerin für mehrere Minuten keine vorsätzliche Aufsichtspflichtverletzung darstellt (Az. 29 C 1632/20 (21)).
Quelle: www.datev.de