Kein Schulplatz im Einschulungsbereich bei Scheinanmeldung
Kategorie: Recht | 17. August 2017
Wer sein schulpflichtiges Kind nur zum Schein in einer Wohnung anmeldet, kann auf diese Weise keinen Schulplatz an einer bestimmten Berliner Grundschule des Einschulungsbereichs erhalten. So entschied das VG Berlin (Az. 9 L 416.17).
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Quelle: www.datev.de