Kein Schulplatz im Einschulungsbereich bei Scheinanmeldung

Kategorie: Recht | 17. August 2017

Wer sein schulpflichtiges Kind nur zum Schein in einer Wohnung anmeldet, kann auf diese Weise keinen Schulplatz an einer bestimmten Berliner Grundschule des Einschulungsbereichs erhalten. So entschied das VG Berlin (Az. 9 L 416.17).

Weitere Informationen: Kein Schulplatz im Einschulungsbereich bei Scheinanmeldung

Quelle: www.datev.de

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