Kein SGB XII-Zuschuss für neuen türkischen Pass
Kategorie: Recht | 20. Mai 2020
Ausländer, die in einer Einrichtung leben und dort weiteren notwendigen Lebensunterhalt erhalten, haben keinen Anspruch auf einen Zuschuss an Stelle eines Darlehens für die Beschaffung eines ausländischen Passes. So entschied das LSG Nordrhein-Westfalen (Az. L 20 SO 397/19).
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Quelle: www.datev.de