Kein SGB XII-Zuschuss für neuen türkischen Pass

Kategorie: Recht | 20. Mai 2020

Ausländer, die in einer Einrichtung leben und dort weiteren notwendigen Lebensunterhalt erhalten, haben keinen Anspruch auf einen Zuschuss an Stelle eines Darlehens für die Beschaffung eines ausländischen Passes. So entschied das LSG Nordrhein-Westfalen (Az. L 20 SO 397/19).

Weitere Informationen: Kein SGB XII-Zuschuss für neuen türkischen Pass

Quelle: www.datev.de

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