Kein Unfallversicherungsschutz bei Durchführung von Sägearbeiten für die Nachbarin
Kategorie: Recht | 25. November 2019
Das LSG Thüringen entschied, dass bei einem Versicherten, der für eine Nachbarin Sägearbeiten ausführt und sich dabei verletzt, kein Arbeitsunfall vorliegt (Az. L 1 U 165/18).
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Quelle: www.datev.de