Kein unverhältnismäßiger Eingriff der Coronavirus-Eindämmungsmaßnahmenverordnung in anwaltliche Berufsfreiheit

Kategorie: Recht | 6. April 2020

Ein Berliner Rechtsanwalt ist vor dem VG Berlin mit seinem Versuch gescheitert, Teile der Berliner Verordnung über erforderliche Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus vorläufig für rechtswidrig erklären zu lassen (Az. 14 L 31.20).

Weitere Informationen: Kein unverhältnismäßiger Eingriff der Coronavirus-Eindämmungsmaßnahmenverordnung in anwaltliche Berufsfreiheit

Quelle: www.datev.de

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