Kein Urlaubsverzicht durch Prozessvergleich

Kategorie: Steuern und Recht | 4. Juni 2025

Im bestehenden Arbeitsverhältnis kann ein Arbeitnehmer selbst durch gerichtlichen Vergleich nicht auf seinen gesetzlichen Mindesturlaub „verzichten“. So das BAG (Az. 9 AZR 104/24).

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Quelle: www.datev.de

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