Kein verkaufsoffener Sonntag am 03.12.2017 in Wuppertal-Elberfeld

Kategorie: Recht | 30. November 2017

Laut VG Düsseldorf dürfen die Geschäfte in Wuppertal-Elberfeld am Sonntag, dem 03.12.2017 nicht geöffnet sein, weil die Stadt nicht dargelegt habe, dass – wie erforderlich – die „Wuppertaler-Winter-Weihnachtswelt“ und nicht die Öffnung der Geschäfte der hauptsächliche Grund für den Aufenthalt von Besuchern seien (Az. 3 L 5544/17).

Weitere Informationen: Kein verkaufsoffener Sonntag am 03.12.2017 in Wuppertal-Elberfeld

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Warnung vor Betrugsversuchen . . .

  In den letzten Tagen kommt es häufig zu Betrugsversuchen gegenüber . . . ... [weiterlesen]

Pflicht zur Meldung von TSE-Kassen an . . . ...

Seit dem 01.01.2025 sind alle Steuerbürger, die . . . ... [weiterlesen]

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Länder fordern mehr Verbraucherschutz beim Online-Einkauf . . . ...

Mit einer Entschließung hat der Bundesrat am 11.07.2025 eine Reihe . . . ... [weiterlesen]

Bundesrat billigt Verlängerung der Mietpreisbremse . . .

Die Mietpreisbremse läuft weiter bis zum 31.12.2029. Der Bundesrat hat . . . ... [weiterlesen]

Archiv