Kein verkaufsoffener Sonntag anlässlich der Frankfurter Buchmesse

Kategorie: Recht | 4. September 2017

Die geplante Öffnung von Ladengeschäften im Stadtgebiet von Frankfurt am Main anlässlich der Buchmesse am Sonntag, dem 15. Oktober 2017 in der Zeit von 13.00 Uhr bis 19.00 Uhr, ist nicht zulässig. Das bestätigte der VGH Hessen (Az. 8 B 1577/17).

Weitere Informationen: Kein verkaufsoffener Sonntag anlässlich der Frankfurter Buchmesse

Quelle: www.datev.de

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