Kein Verletztengeld für Ex-Fußballprofi bei fortlaufenden Einkünften während der Arbeitsunfähigkeit
Kategorie: Steuern und Recht | 25. März 2025
Ein Ex-Fußballprofi kann kein Verletztengeld beanspruchen, wenn er infolge eines als Berufskrankheit anerkannten Meniskusschadens arbeitsunfähig wird, in dieser Zeit aus seiner Physiotherapiepraxis aber unvermindert Einkünfte bezieht. Dies hat das BSG entschieden (Az. B 2 U 2/23 R).
Quelle: www.datev.de