Kein Vertragsschluss bei Klick auf „Jetzt kaufen“
Kategorie: Steuern und Recht | 19. Mai 2025
Zwischen den Parteien war strittig, ob ein wirksamer Vertrag i. S. des § 651a I BGB geschlossen wurde. Das AG München entschied, dass kein wirksamer Reisevertrag bei irreführender Gestaltung der Homepage abgeschlossen wurde (Az. 191 C 1446/22).
Quelle: www.datev.de