Kein Wasseranschlussbeitrag für Photovoltaik-Freiflächenanlage

Kategorie: Steuern und Recht | 30. August 2023

Die Eigentümer eines Grundstücks im Tecklenburger Land, auf dem eine Photovoltaik-Freiflächenanlage errichtet worden ist, sind nicht verpflichtet, für die Möglichkeit, das Grundstück an die öffentliche Wasserversorgung anzuschließen, einen Anschlussbeitrag nach dem Kommunalabgabengesetz NRW zu zahlen. So entschied das OVG NRW (Az. 15 A 3204/20).

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Quelle: www.datev.de

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