Kein Werbungskostenabzug bei Auslandsstudium ohne eigenen inländischen Hausstand

Kategorie: Steuern | 15. Februar 2018

Eine an einer deutschen Hochschule eingeschriebene Studentin kann für Zeiträume von Auslandssemestern und Auslandspraktika keine Aufwendungen für die dortige Unterkunft und Verpflegung geltend machen, wenn sie im Inland keinen eigenen Hausstand unterhält. So entschied FG Münster (Az. 7 K 1007/17).

Weitere Informationen: Kein Werbungskostenabzug bei Auslandsstudium ohne eigenen inländischen Hausstand

Quelle: www.datev.de

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