Kein Zuschuss für Winzerbetrieb

Kategorie: Recht | 4. Juli 2018

Ein Winzerbetrieb hatte eine Fördermaßnahme nicht im maßgeblichen Pflanzjahr 2016 fertig gestellt. Ein Teil der Fläche war entgegen seiner Meldung zum maßgebenden Zeitpunkt noch nicht bepflanzt gewesen. Das VG Koblenz entschied, dass daher die beantragte Beihilfe abzulehnen war (Az. 5 K 1370/17)

Weitere Informationen: Kein Zuschuss für Winzerbetrieb

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Pflicht zur Meldung von TSE-Kassen an . . . ...

Seit dem 01.01.2025 sind alle Steuerbürger, die . . . ... [weiterlesen]

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Anforderungen an eine Widerrufsbelehrung in Neuwagenkaufverträgen . . . ...

Nach dem BGH-Beschluss VIII ZR 143/24 vom 25.02.2025 zu den . . . ... [weiterlesen]

Jahresbericht 2024 der WPK . . .

Die WPK hat ihren Jahresbericht 2024 veröffentlicht. Weitere . . . ... [weiterlesen]

Archiv