Keine Abänderung der Vergabeunterlagen zur Restabfallentsorgung in Wiesbaden

Kategorie: Recht | 29. März 2018

Laut OLG Frankfurt am Main verstieß die Ausschreibung der Restabfallentsorgung von Wiesbaden sowohl bei der Bestimmung des Leistungsgegenstandes als auch bei der Festlegung der Bewertungsvorgaben nicht gegen tragende vergaberechtliche Grundsätze (Az. 11 Verg 16/17).

Weitere Informationen: Keine Abänderung der Vergabeunterlagen zur Restabfallentsorgung in Wiesbaden

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Warnung vor Betrugsversuchen . . .

  In den letzten Tagen kommt es häufig zu Betrugsversuchen gegenüber . . . ... [weiterlesen]

Pflicht zur Meldung von TSE-Kassen an . . . ...

Seit dem 01.01.2025 sind alle Steuerbürger, die . . . ... [weiterlesen]

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Streit um Blumenkästen am Balkon . . .

Eine WEG kann beschließen, dass Blumenkästen auf der Innenseite des . . . ... [weiterlesen]

Verbandsklage gegen „X“ eingereicht . . .

Am KG Berlin wurde eine Klage der niederländischen gemeinnützigen Stiftung . . . ... [weiterlesen]

Archiv