Keine Abluftreinigungsanlage in Hähnchenmastställen zur Vorsorge vor zusätzlichen Bioaerosolen im Einzelfall geboten

Kategorie: Recht | 29. September 2017

Das VG Oldenburg hat den Landkreis Oldenburg verpflichtet, der neuen Betreiberin zweier Hähnchenmastställe eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung ohne die Nebenbestimmung zu erteilen, zur vorsorglichen Reduzierung von Bioaerosolen eine teure Abluftreinigungsanlage einzubauen (Az. 5 A 3664/15).

Weitere Informationen: Keine Abluftreinigungsanlage in Hähnchenmastställen zur Vorsorge vor zusätzlichen Bioaerosolen im Einzelfall geboten

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Solarpaket I tritt am 16.05.2024 in . . .

Das sog. Solarpaket I wurde im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt . . . ... [weiterlesen]

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Fußballverein gegen Ticketzweitmarkthändler . . .

Das LG München I hat über die Klage der FC . . . ... [weiterlesen]

Zweiter Bericht zur Anwendung der DSGVO . . .

Die EU-Kommission hat am 25.07.2024 ihren zweiten Bericht zur Anwendung . . . ... [weiterlesen]

Archiv