Keine Abluftreinigungsanlage in Hähnchenmastställen zur Vorsorge vor zusätzlichen Bioaerosolen im Einzelfall geboten

Kategorie: Recht | 29. September 2017

Das VG Oldenburg hat den Landkreis Oldenburg verpflichtet, der neuen Betreiberin zweier Hähnchenmastställe eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung ohne die Nebenbestimmung zu erteilen, zur vorsorglichen Reduzierung von Bioaerosolen eine teure Abluftreinigungsanlage einzubauen (Az. 5 A 3664/15).

Weitere Informationen: Keine Abluftreinigungsanlage in Hähnchenmastställen zur Vorsorge vor zusätzlichen Bioaerosolen im Einzelfall geboten

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Warnung vor Betrugsversuchen . . .

  In den letzten Tagen kommt es häufig zu Betrugsversuchen gegenüber . . . ... [weiterlesen]

Pflicht zur Meldung von TSE-Kassen an . . . ...

Seit dem 01.01.2025 sind alle Steuerbürger, die . . . ... [weiterlesen]

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Weniger Unternehmen beklagen Fachkräftemangel . . .

Der Fachkräftemangel in deutschen Unternehmen hat sich deutlich abgeschwächt, liegt . . . ... [weiterlesen]

DStV zum Koalitionsvertrag: Arbeitstage- und Pendlerpauschale . . .

Steuervereinfachung durch Typisierung, Vereinfachungen und Pauschalierungen: dafür wollen sich die . . . ... [weiterlesen]

Archiv