Keine Abluftreinigungsanlage in Hähnchenmastställen zur Vorsorge vor zusätzlichen Bioaerosolen im Einzelfall geboten

Kategorie: Recht | 29. September 2017

Das VG Oldenburg hat den Landkreis Oldenburg verpflichtet, der neuen Betreiberin zweier Hähnchenmastställe eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung ohne die Nebenbestimmung zu erteilen, zur vorsorglichen Reduzierung von Bioaerosolen eine teure Abluftreinigungsanlage einzubauen (Az. 5 A 3664/15).

Weitere Informationen: Keine Abluftreinigungsanlage in Hähnchenmastställen zur Vorsorge vor zusätzlichen Bioaerosolen im Einzelfall geboten

Quelle: www.datev.de

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