Keine Abweichung vom Landesentwicklungsplan für Neubauprojekt auf dem Mausoleumsberg in der Uckermark

Kategorie: Recht | 20. November 2017

Das OVG Berlin-Brandenburg hat eine Entscheidung des VG Potsdam bestätigt, wonach die Stadt Angermünde keinen Anspruch auf Zulassung einer Abweichung vom Landesentwicklungsplan hat. Sie darf deswegen für ein Neubauprojekt auf dem Mausoleumsberg in der Uckermark keinen Bebauungsplan aufstellen (Az. 10 B 1.17).

Weitere Informationen: Keine Abweichung vom Landesentwicklungsplan für Neubauprojekt auf dem Mausoleumsberg in der Uckermark

Quelle: www.datev.de

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