Keine Änderung der insolvenzrechtlichen Rangfolge durch Eintritt der Neumasseunzulänglichkeit
Kategorie: Steuern und Recht | 26. August 2022
Der Eintritt der Neumasseunzulänglichkeit führt nicht zu einer Änderung der Rangordnung des § 209 Abs. 1 InsO. Dies entschied das BAG (Az. 6 AZR 441/21).
Quelle: www.datev.de