Keine Anerkennung eines Tinnitus als Unfallfolge ohne Nachweis anderer unfallbedingter Störungen am Innenohr

Kategorie: Recht | 12. September 2018

Lassen sich keine anderen unfallbedingten Störungen am Innenohr als Unfallfolge nachweisen, kann ein Tinnitus nicht als Arbeitsunfall anerkannt werden. So entschied das SG Karlsruhe (Az. S 1 U 4293/16).

Weitere Informationen: Keine Anerkennung eines Tinnitus als Unfallfolge ohne Nachweis anderer unfallbedingter Störungen am Innenohr

Quelle: www.datev.de

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