Keine Ausbildungsduldung für beruflich bereits qualifizierten Ausländer

Kategorie: Recht | 7. August 2017

Ein Ausländer hat keinen Anspruch auf Erteilung einer Duldung wegen Aufnahme einer qualifizierten Berufsausbildung, wenn er durch seine langjährige, einschlägige Berufserfahrung bereits eine entsprechende Berufsqualifikation erworben hat. So entschied das OVG Rheinland-Pfalz (Az. 7 B 11276/17).

Weitere Informationen: Keine Ausbildungsduldung für beruflich bereits qualifizierten Ausländer

Quelle: www.datev.de

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