Keine Ausnahme vom Bargeld-Ausfuhrverbot nach Russland für geplante medizinische Behandlungen
Kategorie: Steuern und Recht | 3. März 2023
Das AG Frankfurt entschied, dass Bargeld auch dann dem Ausfuhrverbot nach der Russland-Sanktionen-Verordnung unterliegt, wenn damit die Bezahlung einer medizinischen Behandlung beabsichtigt ist (Az. 943 Ds 7140 Js 235012/22).
Quelle: www.datev.de