Keine Baulastverpflichtung der Gemeinde Hauenstein für den Turm der St. Bartholomäuskirche

Kategorie: Recht | 19. April 2018

Die Gemeinde Hauenstein ist für den Turm der St. Bartholomäuskirche in Hauenstein nicht baulastverpflichtet. So entschied das OVG Rheinland-Pfalz (Az. 10 A 11651/17.OVG).

Weitere Informationen: Keine Baulastverpflichtung der Gemeinde Hauenstein für den Turm der St. Bartholomäuskirche

Quelle: www.datev.de

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