Keine Baulastverpflichtung der Gemeinde Hauenstein für den Turm der St. Bartholomäuskirche
Kategorie: Recht | 19. April 2018
Die Gemeinde Hauenstein ist für den Turm der St. Bartholomäuskirche in Hauenstein nicht baulastverpflichtet. So entschied das OVG Rheinland-Pfalz (Az. 10 A 11651/17.OVG).
Weitere Informationen: Keine Baulastverpflichtung der Gemeinde Hauenstein für den Turm der St. Bartholomäuskirche
Quelle: www.datev.de