Keine Baulastverpflichtung der Gemeinde Hauenstein für den Turm der St. Bartholomäuskirche in Hauenstein
Kategorie: Recht | 1. September 2017
Die Katholische Kirchenstiftung Hauenstein hat keinen Anspruch auf die Feststellung, dass die Gemeinde Hauenstein für den Turm der St. Bartholomäuskirche in Hauenstein baulastverpflichtet sei. So entschied das VG Neustadt a. d. Weinstraße (Az. 3 K 935/17).
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Quelle: www.datev.de