Keine Befangenheit: Richter dürfen auf den Tisch hauen und harte Worte gebrauchen

Kategorie: Steuern und Recht | 20. Oktober 2025

Ein Richter, der „auf den Tisch haut“ und sich mit Schärfe äußert, ist deswegen nicht gleich befangen. Der Kontext entscheide. Auf diese Entscheidung des OLG München macht die BRAK aufmerksam (Az. 19 U 2796/24 e).

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Quelle: www.datev.de

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