Keine Befangenheit: Richter durfte Videoverhandlung bei komplexem Fall ablehnen
Kategorie: Steuern und Recht | 8. Mai 2025
Das OLG Stuttgart hat klargestellt, dass die Ablehnung einer Videoverhandlung gem. § 128a ZPO durch einen Richter wegen störanfälliger Technik und eines sehr komplexen Falles mit hohem Streitwert nicht die Besorgnis der Befangenheit begründet (Az. 3 W 10/25). Auf diesen Beschluss wies die BRAK hin.
Quelle: www.datev.de