Keine Befristung eines Berliner Kita-Gutscheins wegen Umzugs nach Brandenburg

Kategorie: Recht | 28. Juli 2017

Laut VG Berlin darf ein Kind, das bereits eine Berliner Kindertagesstätte besucht, diese auch nach seinem Wegzug nach Brandenburg bis zum Schuleintritt weiterbesuchen, weil und solange die Brandenburger Kommune die Kosten übernimmt (Az. VG 18 K 243.17).

Weitere Informationen: Keine Befristung eines Berliner Kita-Gutscheins wegen Umzugs nach Brandenburg

Quelle: www.datev.de

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