Keine Beihilfe zu den Aufwendungen für eine Chromosomenuntersuchung

Kategorie: Recht | 1. September 2017

Der VGH Baden-Württemberg entschied, dass eine Beamtin mit einer genetischen Veränderung in der Form einer balancierten Translokation die Kosten für eine Chromosomenuntersuchung selbst tragen muss. Ein beihilferechtlicher Anspruch auf Kostenersatz gegen den Dienstherrn bestehe nicht (Az. 2 S 2014/16).

Weitere Informationen: Keine Beihilfe zu den Aufwendungen für eine Chromosomenuntersuchung

Quelle: www.datev.de

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