Keine Berücksichtigung von Kindergeld, aber von Betreuungsgeld beim Abzug von Unterhaltsaufwendungen

Kategorie: Steuern | 15. August 2017

Das FG Münster entschied, dass das Betreuungsgeld als eigener Bezug der unterstützten Mutter im Sinne von § 33a Abs. 1 Satz 5 EStG zu berücksichtigen ist, nicht aber das Kindergeld (Az. 14 K 2825/16).

Weitere Informationen: Keine Berücksichtigung von Kindergeld, aber von Betreuungsgeld beim Abzug von Unterhaltsaufwendungen

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Atypische Arbeitszeiten: Mehr als ein Viertel . . . ...

Mehr als ein Viertel (27 %) der abhängig Beschäftigten hat . . . ... [weiterlesen]

AI-Act verabschiedet: Einheitliche Regeln für Künstliche . . . ...

Die EU-Mitgliedstaaten haben das weltweit erste Gesetz zur Regulierung von . . . ... [weiterlesen]

Archiv