Keine Beschädigtenrente für Opfer einer Gewalttat bei vorbestehenden Gesundheitsstörungen

Kategorie: Recht | 23. November 2017

Um als Opfer einer Gewalttat eine Beschädigtenrente zu erhalten, ist ein bestimmter Grad der Schädigung erforderlich. Dabei können diejenigen Gesundheitsstörungen nicht miteingerechnet werden, die bereits vor der Gewalttat bestanden haben und daher nicht durch die Tat verursacht sein können. So entschied das LSG Baden-Württemberg (Az. L 6 VG 4283/16).

Weitere Informationen: Keine Beschädigtenrente für Opfer einer Gewalttat bei vorbestehenden Gesundheitsstörungen

Quelle: www.datev.de

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