Keine Corona-Soforthilfe ohne Nebenbestimmungen
Kategorie: Steuern und Recht | 1. Oktober 2024
Das OVG Nordrhein-Westfalen entschied, dass Nebenbestimmungen zu Bewilligungsbescheiden über die Corona-Soforthilfen in NRW nicht isoliert aufgehoben werden dürfen. Entsprechende Nebenbestimmungen waren nach Mitteilung des Landes NRW sämtlichen von März bis Mai 2020 erlassenen etwa 430.000 Bewilligungsbescheiden über NRW-Soforthilfen 2020 beigefügt (Az. 4 A 357/21).
Quelle: www.datev.de