Keine Corona-Soforthilfe ohne Nebenbestimmungen

Kategorie: Steuern und Recht | 1. Oktober 2024

Das OVG Nordrhein-Westfalen entschied, dass Nebenbestimmungen zu Bewilligungsbescheiden über die Corona-Soforthilfen in NRW nicht isoliert aufgehoben werden dürfen. Entsprechende Nebenbestimmungen waren nach Mitteilung des Landes NRW sämtlichen von März bis Mai 2020 erlassenen etwa 430.000 Bewilligungsbescheiden über NRW-Soforthilfen 2020 beigefügt (Az. 4 A 357/21).

Weitere Informationen

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Spezi gegen Bauerlimo . . .

Das LG München I hat einer Brauerei die Nutzung der . . . ... [weiterlesen]

Kein Verletztengeld für Ex-Fußballprofi bei fortlaufenden . . . ...

Ein Ex-Fußballprofi kann kein Verletztengeld beanspruchen, wenn er infolge eines . . . ... [weiterlesen]

Archiv