Keine "Deliktszinsen" für geschädigte VW-Käufer

Kategorie: Recht | 30. Juli 2020

In einem weiteren VW-Verfahren hat der BGH entschieden, dass geschädigten Käufern eines vom sog. Dieselskandal betroffenen Fahrzeugs unter dem Gesichtspunkt sog. Deliktszinsen kein Anspruch auf Verzinsung des für das Fahrzeug bezahlten Kaufpreises bereits ab Kaufpreiszahlung zusteht (Az. VI ZR 397/19).

Weitere Informationen: Keine "Deliktszinsen" für geschädigte VW-Käufer

Quelle: www.datev.de

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