Keine Dienstunfallanerkennung bei Verletzung während Dienstsport
Kategorie: Steuern und Recht | 7. August 2025
Das VG Trier hat die Klage eines Berufsfeuerwehrmanns auf Anerkennung eines Ereignisses während des Dienstsports als Dienstunfall abgewiesen (Az. 7 K 5045/24). Der Kausalzusammenhang zwischen dem schädigenden Ereignis und dem Körperschaden bestehe nicht mehr, wenn für den Erfolg eine weitere Bedingung ausschlaggebende Bedeutung gehabt habe.
Quelle: www.datev.de