Keine Einbeziehung von Kosten für die Löschwasservorhaltung in die Wasserversorgungsgebühren
Kategorie: Recht | 21. März 2019
Der Zweckverband Wasserversorgung Sickingerhöhe-Wallhalbtal (Landkreis Südwestpfalz) darf die Kosten für die Löschwasservorhaltung nicht in die Ermittlung der Höhe der Wassergebühren einstellen. Dies entschied das OVG Rheinland-Pfalz (Az. 6 A 10460/18.OVG).
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Quelle: www.datev.de