Keine Einsicht des Betriebsrats in die elektronische Personalakte ohne Zustimmung der Arbeitnehmer
Kategorie: Recht | 24. Juni 2020
Das generelle Einsichtsrecht von Betriebsratsvorsitzenden in die elektronische Personalakte der Arbeitnehmer, das nicht von deren Zustimmung abhängig ist, verletzt die Arbeitnehmer in ihrem allgemeinen Persönlichkeitsrecht. So entschied das LAG Düsseldorf (Az. 3 TaBV 65/19).
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Quelle: www.datev.de