Keine Einsicht des Betriebsrats in die elektronische Personalakte ohne Zustimmung der Arbeitnehmer

Kategorie: Recht | 24. Juni 2020

Das generelle Einsichtsrecht von Betriebsratsvorsitzenden in die elektronische Personalakte der Arbeitnehmer, das nicht von deren Zustimmung abhängig ist, verletzt die Arbeitnehmer in ihrem allgemeinen Persönlichkeitsrecht. So entschied das LAG Düsseldorf (Az. 3 TaBV 65/19).

Weitere Informationen: Keine Einsicht des Betriebsrats in die elektronische Personalakte ohne Zustimmung der Arbeitnehmer

Quelle: www.datev.de

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