Keine „Entreicherung“ durch Luxusaufwendungen nach fehlerhafter Überweisung in Höhe von 170.000 Euro
Kategorie: Recht | 25. August 2020
Das LG Hannover hat den Empfänger einer Fehlüberweisung von rund 170.000 Euro zur Rückzahlung an die klagende Bank verurteilt (Az. 4 O 248/19).
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Quelle: www.datev.de