Keine Entschädigung für italienische Fischer wegen Thunfisch-Fangverbot durch EU-Kommission

Kategorie: Recht | 13. September 2017

Laut EuGH kann das im Jahr 2008 von der EU-Kommission ausgesprochene vorzeitige Verbot der Fischerei auf Roten Thun keinen Entschädigungsanspruch zugunsten der klagenden italienischen Fischer auslösen. Die Klage sei unbegründet, weil die Fischer sich zu ihren Gunsten auf eine Frist beriefen, die den spanischen Fischern zu Unrecht gewährt worden sei (Rs. C-350/16 P).

Weitere Informationen: Keine Entschädigung für italienische Fischer wegen Thunfisch-Fangverbot durch EU-Kommission

Quelle: www.datev.de

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