Keine Entschädigung für Monatskarte zwecks Teilnahme an mündlicher Verhandlung
Kategorie: Recht | 13. November 2017
Ein Kläger, dessen persönliches Erscheinen zu einer mündlichen Verhandlung vor dem Sozialgericht (hier: Karlsruhe) angeordnet ist, hat gegen die Staatskasse einen Anspruch auf Ersatz von konkreten Fahrtkosten – jedoch keinen Anspruch auf Erstattung des Preises für eine Monatskarte (Az. S 1 KO 3624/17).
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Quelle: www.datev.de