Keine Entsorgung von Inkontinenzmaterial auf Kosten der Krankenkasse
Kategorie: Recht | 16. März 2018
Laut BSG können Versicherte, die von ihrer Krankenkasse mit Inkontinenzmaterial versorgt werden, nicht auch die Freistellung von den Kosten für dessen Entsorgung beanspruchen (Az. B 3 KR 4/17 R).
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Quelle: www.datev.de