Keine Erstattung von Schülerfahrtkosten in NRW durch die Jobcenter

Kategorie: Recht | 20. Februar 2019

Das LSG Nordrhein-Westfalen hat eine grundlegende Entscheidung zu den Bedarfen für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen gefällt und entschieden, dass Schulträger vorrangig zur Übernahme der Schülerbeförderungskosten (SchfkVO NRW) verpflichtet sind (Az. L 7 AS 783/15).

Weitere Informationen: Keine Erstattung von Schülerfahrtkosten in NRW durch die Jobcenter

Quelle: www.datev.de

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