Keine Geldentschädigung für den anwaltlich vertretenen Beteiligten eines überlangen Streitwertfestsetzungsverfahrens

Kategorie: Recht | 12. Dezember 2019

Die Streitwertfestsetzung als Voraussetzung der Gebührenabrechnung des Rechtsanwalts ist für dessen Mandanten regelmäßig nicht so bedeutsam, dass diesem bei überlanger Dauer des Streitwertfestsetzungsverfahrens eine Entschädigung in Geld zugebilligt werden muss. So entschied das BSG (Az. B 10 ÜG 3/19 R).

Weitere Informationen: Keine Geldentschädigung für den anwaltlich vertretenen Beteiligten eines überlangen Streitwertfestsetzungsverfahrens

Quelle: www.datev.de

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