Keine Gleichwertigkeit eines DDR-Ingenieurhochschulabschlusses mit bundesdeutschem Universitätsabschluss
Kategorie: Recht | 23. Dezember 2019
Das VG Berlin entschied, dass Hochschulabschlüsse der DDR nicht zwingend gleichwertig mit bundesdeutschen Universitätsabschlüssen sind (Az. 3 K 245.18).
Weitere Informationen: Keine Gleichwertigkeit eines DDR-Ingenieurhochschulabschlusses mit bundesdeutschem Universitätsabschluss
Quelle: www.datev.de