Keine Haftung des Waschanlagenbetreibers für Schäden durch defekten Sensor des Trocknungsbügels
Kategorie: Recht | 14. Dezember 2017
Das OLG Frankfurt entschied, dass der Betreiber einer Waschanlage nicht für Beschädigungen haftet, die durch den Gebläsebalken einer Waschstraße verursacht werden, dessen Sensor defekt ist (Az. 11 U 43/17).
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Quelle: www.datev.de